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Service · 03 / 7

Freistellungsbescheinigung

Aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz können Sie hier herunterladen. Damit ist der Bauabzugssteuer-Einbehalt bei Bauleistungen nicht erforderlich.

Leistungen im Detail
  • Gültig bis 20.09.2026
  • Nachweis nach § 48b EStG
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
Downloads