Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen
Wir sind ein anerkannter Fachbetrieb mit qualifiziertem Personal, d.h. mit Sachkundebescheinigung nach §5 ChemKlimaschutzV.
Demontage bestehender Anlagen insbesondere die Entsorgung des in den Anlagen vorhandenen Kältemittels.
Stark verunreinigtes oder nicht sortenrein zurück gewonnenes Kältemittel kann nicht wiederaufgearbeitet werden und muss deshalb fachgerecht entsorgt werden, hierüber erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis von uns.