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15. Januar 2024

Förderung Heizungstausch nach GEG & BEG

Seit 1. Januar 2024 ist laut GEG der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Zuschüsse gibt es über die KfW.

Seit dem 1. Januar 2024 ist laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Zeitgleich startete mit dem Jahreswechsel die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen) können ausschließlich über die KfW beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Planung.