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Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen |
Wir sind ein anerkannter Fachbetrieb mit qualifiziertem Personal, d.h. mit Sachkundebescheinigung nach §5 ChemKlimaschutzV.
Demontage bestehender Anlagen insbesondere die Entsorgung des in den Anlagen vorhandenen Kältemittels.
|  | | Stark verunreinigtes oder nicht sortenrein zurück gewonnenes Kältemittel kann nicht wiederaufgearbeitet werden und muss deshalb fachgerecht entsorgt werden, hierüber erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis von uns. |  |
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