“Information zum Kältemittelausstieg für das Kältemittel R22” Ab dem 01.01.2010 tritt die neue Verordnung EG2037/2000 in Kraft. R22 wird dann nicht mehr erlaubt sein, d. h. es ist verboten, R22 in Altanlagen nachzufüllen. Altanlagen, die dicht sind, dürfen weiter betrieben werden. Betroffen sind auch die bisherigen R12-Ersatzkältemittel R401A, R401B, R402A, R402B, R403B, R408A und R409A – denn diese beinhalten einen R22-Anteil. Weiterhin ist auch das Kältemittel R413A (MO49) betroffen. Grund für die Verbote ist die schädigende Wirkung auf die Ozonschicht. Es wird verschiedene R22-Ersatzkältemittel am Markt geben. Der Einsatz hängt ab von der Anlagenart, dem Einsatz und Vorgaben des Herstellers. Welches Ersatzkältemittel sich am Besten für Ihre Anlage eignet, muss individuell entschieden werden. Das Umweltbundesamt rät dazu, die oben genannten Kältemittel schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Beim schnellen Ausstieg aus R22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen zehn Jahre oder länger halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter uns so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel verwendet werden. Bei gewerblichen Anlagen fördert das Klimaschutz-Impulsprogramm des Bundesumwelt-ministeriums den Umstieg mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |