Aktuelles.

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Novellierte F-Gase-Verordnung veröffentlicht

Am 2. Februar wurde die novellierte F-Gase-Verordnung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, am 11. März 2024, in Kraft.

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Aktuelle Information "Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)"

Seit 1. Januar 2024 ist laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie wurde Ende Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der neuen BEG gilt für die Antragstellung: Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.

Auch bei der Antragsstellung wird es eine Änderung geben: Anders als bisher sollen die Anträge nicht mehr vor der Beauftragung des Fachpartners, sondern erst danach gestellt werden. Die Umstellung der Zuständigkeit führt dazu, dass neue Anträge wohl erst im Februar gestellt werden können, da die KfW entsprechende Infrastrukturen schaffen muss. Dies bedeutet aber kein Aussetzen der Förderung als solcher. Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen (BEG EM) beträgt auch künftig bis zu 20 %. Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Fahrplan. Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten der neuen BEG finden Sie auf www.energiewechsel.de. Auf der Webseite energie-fachberater.de ist eine anschauliche Übersicht veröffentlicht worden, wie sich die Förderungen bei einem Heizungstausch vom Jahr 2023 auf 2024 verändern. Die Angaben beziehen sich auf den Heizungstausch in einem EFH.“

Die aktualisierte Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

Erstmals profitieren auch kleinere Kälteanlagen von der Förderung. So werden nun beispielsweise auch Metzgereien, Bäckereien oder Dorfläden unterstützt.

Die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen.

Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert und formal gestrafft. Sie gilt nach wie vor für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie für Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, egal welche nicht-halogenierten Kältemittel zum Einsatz kommen. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut, d.h. gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme incl. thermische Speicher.

In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen, wie z.B. für Metzgereien, Bäckereien, Tankstellen und kleine Dorfläden. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert. Die Förderung wurde zudem auf große Kälteanlagen erweitert. Im Lebensmitteleinzelhandel ist die Höhe der Förderung, unabhängig von der Anlagenart, allein von der Länge der Kühlmöbel abhängig.
Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen (www.bafa.de). Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Förderhöhe kann jederzeit mit dem Förderrechner abgeschätzt werden.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative

Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie und zum Förderrechner.

Ehrenurkunde für Philipp Wörner

Jedes Jahr aufs Neue kämpfen Absolventen einer handwerklichen Berufsausbildung um den Bundessieg in ihrem Gewerk. 2019 gewann Philipp Wörner den Leistungswettbewerb und erhielt eine Ehrenurkunde. Herzlichen Glückwunsch, was für ein großartiger Erfolg.

Heißer Sommer – kühle Getränke

Vermietung von Kühlanhängern bzw. Kühlzellen für private, geschäftliche, Vereins- und sonstige Events oder einfach bei Ausfall einer Kühlung.

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Energie: Zuschuss für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesumweltministerium fördert mit Investitionszuschüssen Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Die Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger elektrische Energie und verursachen dadurch deutlich geringere Treibhausgasemissionen. Ein Faltblatt zur neuen Kälte-Klima-Richtlinie gibt Auskunft darüber, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

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Lossprechung für Gesellen aus Baden-Württemberg

150 Gäste wohnten am 17. März 2017 der feierlichen Übergabe der Gesellenbriefe an 76 Mechatroniker und eine Mechatronikerin für Kältetechnik in der neuen Caféteria des BSZ Leonberg bei. Zur Einleitung sprachen OStD Werner Diebold und Innungsgeschäftsführer Jörg Peters zu den Mechatronikern und Gästen. Die musikalische Umrahmung übernahm das Modern CLASSIX Trio aus Hanau.

Uwe Rümmelin, Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschuss  bat schließlich alle jungen Gesellen, sich von ihren Plätzen zu erheben und sprach sie mit dem traditionellen Handwerksspruch aus dem Gesellenstand frei:

Im Sturm der Zeit, tut eines wirklich Not, dass gutes Handwerk kraftvoll sich erhält. Doch des Erfolges oberstes Gebot, ist Schritt zu halten mit dem Gang der Welt. So ward es früher so wird es bleiben: Geselle der was kann, Meister der was ersann, Lehrling jedermann!

Ich spreche Sie nun aus dem Lehrlingsstand frei. Sie sind nun Gesellen und für sich selbst verantwortlich. Führen Sie Ihre Gesellenarbeit zum eigenen und zum Ansehen des gesamten Handwerks immer korrekt, fleißig und aufrichtig durch.

Anschließend wurden die Gesellenbriefe durch Walter Walz (stv. Landesinnungsmeister) und Uwe Rümelin überreicht.

Wir gratulieren allen neuen Mechatronikern ganz herzlich zum Gesellenbrief und wünschen einen guten Start ins Berufsleben.